Sozialarbeiterische Zuschreibungskategorien auf Klientinnen und Klienten in der Grundversorgung
Soziale Arbeit ist im Asylbereich vor allem in die Grundversorgung (GVS) involviert, d. h. in die Unterbringung, Versorgung, Beratung und Betreuung von Asylwerberinnen und -werbern. Der systematische Ausschluss von Betroffenen aus den gängigen wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssystemen und der spezifische Fluchtkontext von Adressatinnen Adressaten bestimmen dabei die Ausgangslage für das operative Handeln im Feld.
Ein besonderer Aspekt in der Grundversorgung ist die Unterbringung und Versorgung von besonders vulnerablen Personengruppen, bspw. Menschen mit Behinderung, Kinder, Menschen mit schweren somatischen Erkrankungen oder Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Auch geflüchtete Frauen, LGBTIQ-Geflüchtete sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge benötigen mitunter spezielle Betreuungsangebote aufgrund ihrer spezifischen Lebenslagen und Bedürfnisse.
Das bestehende Angebot variiert stark zwischen den einzelnen Bundesländern und hängt insbesondere davon ab, ob/inwiefern die zuständigen Behörden überhaupt die Mittel für eine erhöhte Betreuung eines Menschen bewilligen. Hinzu kommt, dass das Feld der Flüchtlingshilfe als politisch stark diskutiertes, ständigen rechtlichen Neuerungen unterworfen ist.
Die normativen Kategorien der Politik resp. des Gesetzgebers finden ihren Niederschlag in der Finanzierung und damit einhergehend in einer Klassifizierung in "unterstützungswürdige" bzw. nicht anspruchsberechtigte Personen. Insofern ist der Titel "Doing Difference" nicht nur auf eine sozialarbeiterische Zuschreibungs- und Kategorisierungspraxis bezogen, sondern verweist auch auf Ein- und Ausschließungsmechanismen sozialer Institutionen im Flüchtlingsbereich.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, differenzsensible Angebote im Feld bzw. Lücken derselben zu identifizieren.