SOMA

Studie zur sozialen Organisation des Maßnahmenvollzugs.

Hintergrund

Personen, die bestimmte Straftaten "unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und dauerhaften psychischen Störung" begangen haben, werden in Österreich entweder (1) in forensisch-therapeutischen Zentren (spezialisierte Vollzugsanstalten), (2) in spezialisierten „Departments“ (Abteilungen) im regulären Strafvollzug oder (3) in forensischen Abteilungen auf der Psychiatrie untergebracht. Das System der Unterbringung nennt sich Maßnahmenvollzug. Ziel ist es, den Zustand der Inhaftierten so weit zu bessern, dass sie keine strafbaren Handlungen mehr begehen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten verschiedene Disziplinen (bspw. Sozialarbeit, Psychiatrie, Psychologie) im Maßnahmenvollzug. Die Dauer der Maßnahme wird vom Gericht auf unbestimmte Zeit angeordnet und jährlich darüber entschieden, ob der /die Untergebrachte bedingt entlassen werden kann.

Projektinhalt

Entgegen dem Trend in den regulären Strafanstalten steigt die Zahl der Personen im Maßnahmenvollzug kontinuierlich an. Ein Grund dafür ist eine eher restriktive Entlassungspraxis. Daher stellt sich die Frage, wie es gelingen kann, dass Personen wieder aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden. Das vorliegende Dissertationsprojekt geht dieser Frage nach. Es wird untersucht, wie das Entlassungsverfahren gestaltet ist, wer in welcher Weise dazu beiträgt und welche Rolle Dokumente (bspw. Stellungnahmen, Gutachten) in diesem Zusammenhang spielen. Im Fokus stehen Entscheidungsprozesse mit Blick auf das Entlassungsverfahren im Maßnahmenvollzug. Das umfasst Entscheidungen zu Lockerungen im Vollzug bis hin zu bedingten Entlassungen. Es gilt zu ermitteln, wie diese Prozesse und Abläufe gestaltet sind und welche Faktoren die Entlassungsentscheidungen beeinflussen.

Ziele und Fragestellungen

Folgende Fragen stellen sich in dem Projekt:

  • Wie sind Entscheidungsprozesse in Bezug auf Entlassungen gestaltet?
  • Welchen Stellenwert haben Dokumente (z.B., Gutachten) bei den Entscheidungsprozessen?
  • Wie werden – beispielsweise in schriftlichen Dokumentationen, in Stellungnahmen der Fachdienste, in psychiatrische Gutachten etc. – bestimmte Entscheidungen im Entlassungsprozess begründet?
  • Was sind die relevanten Faktoren für die Entscheidungsprozesse?
  • Welche Akteur*innen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt, auf welche Weise sind sie beteiligt?

Methodik

Methodisch gliedert sich das Projekt in mehrere Teilbereiche.  

  • teilnehmende Beobachtung: Teilnahme an Fachteamsitzungen, um mehr über die Entscheidungsprozesse verschiedener Fachkräfte zu erfahren.
  • Interviews: Durchführung von teilstrukturierten, qualitativen Interviews mit relevanten Akteur*innen. (zum Beispiel Fachdienste, Justizwache, Inhaftierte, Gerichte)
  • Dokumentenanalyse: Analyse von Dokumenten, die für das Entlassungsverfahren relevant sind (bspw. Stellungnahmen der Fachdienste und Anstaltsleitung,,  Gutachten, etc.)

Das Projekt wird zu gleichen Teilen vom Ilse Arlt Instituts für Soziale Inklusionsforschung (FH St. Pölten) und der Bertha von Suttner Privatuniversität unterstützt.

Der Inhalt repräsentiert nicht notwendigerweise die Sichtweise des Landes Niederösterreich oder der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich als Förderstelle. Weder das Land Niederösterreich noch die Förderstelle können daher für den Inhalt verantwortlich gemacht werden.

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Junior Researcher Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung
Department Soziales
Arbeitsplatz: B - Campus-Platz 1
M: +43/676/847 228 515
PartnerInnen
  • Bertha von Suttner Privatuniversität
  • Institut für Soziologie an der Universität Wien
Finanzierung
GFF (FTI Dissertationen 2023)
Laufzeit
01.09.2023 – 31.08.2026
Projektstatus
laufend
Beteiligte Institute, Gruppen und Zentren
Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung