Studie: "Zur sozialen Organisation des Maßnahmenvollzugs".
Hintergrund
Personen, die bestimmte Straftaten "unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und dauerhaften psychischen Störung" begangen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich entweder in (1) forensisch-therapeutischen Zentren, (spezialisierte Vollzugsanstalten), (2) eigenen „Departments“ (Abteilungen) im regulären Strafvollzug oder (3) in forensischen Abteilungen auf der Psychiatrie untergebracht werden. Das System dieser Unterbringung („Maßnahmenvollzug“) hat zum Ziel, den Zustand der Inhaftierten so weit zu bessern, dass sie keine strafbaren Handlungen mehr begehen. Erreicht werden soll dies etwa über vielfältige Interventionen verschiedener Professionen, wie der Sozialarbeit, der Psychiatrie oder der (klinischen) Psychologie. Die Dauer der Maßnahme wird vom Gericht auf unbestimmte Zeit angeordnet; jährlich entscheidet es darüber, ob der /die Untergebrachte bedingt entlassen werden kann.
Projektinhalt
Entgegen dem Trend in den regulären Strafanstalten nimmt die Zahl der Personen im Maßnahmenvollzug kontinuierlich zu. Gründe sind nicht nur steigende Zuweisungen, sondern auch eine tendenziell restriktive Entlassungspraxis. Daran anknüpfend stellt das Dissertationsprojekt die Frage, wie sich nach erfolgter Einweisung der Weg zur Entlassung gestaltet, wer in welcher Weise dazu beiträgt und welche Rolle Dokumente (bspw. Stellungnahmen, Gutachten) in diesem Zusammenhang spielen. Im Fokus stehen also Entscheidungsprozesse mit Blick auf das Entlassungsverfahren, von Lockerungen im Vollzug bis hin zu bedingten Entlassungen.
Ziele und Fragestellungen
- Wie sind Entscheidungsprozesse in Bezug auf Entlassungen organisiert?
- Welchen Stellenwert haben Dokumente (z.B. Gutachten, Stellungnahmen) bei den Entscheidungsprozessen?
- Wie werden – beispielsweise in schriftlichen Dokumentationen, in Stellungnahmen der Fachdienste, in psychiatrische Gutachten etc. – bestimmte Entscheidungen im Entlassungsprozess begründet?
- Welche Akteur*innen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt (und wer nicht), auf welche Weise sind sie beteiligt?
Methodik
- teilnehmende Beobachtung: Teilnahme an Fachteamsitzungen, um mehr über die interdisziplinären Aushandlungen in Bezug auf das Entlassungsverfahren zu verstehen..
- Teilstrukturierte, qualitative Interviews: mit relevanten Akteur*innen (zum Beispiel Fachdienste, Gerichte, Untergebrachte)
- Dokumentenanalyse: Analyse von Dokumenten, die für das Entlassungsverfahren relevant sind (bspw. Stellungnahmen der Fachdienste, Gutachten, etc.)
Das Projekt wird zu gleichen Teilen vom Ilse Arlt Instituts für Soziale Inklusionsforschung (FH St. Pölten) und der Bertha von Suttner Privatuniversität unterstützt.
Der Inhalt repräsentiert nicht notwendigerweise die Sichtweise des Landes Niederösterreich oder der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich als Förderstelle. Weder das Land Niederösterreich noch die Förderstelle können daher für den Inhalt verantwortlich gemacht werden.
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Department Soziales
- Bertha von Suttner Privatuniversität
- Universität Wien, Institut für Soziologie
