Bestandsaufnahme Ausbildungspflicht von Jugendlichen bis 18



Im Juli 2016 wurde von der Regierung die Ausbildungspflicht bis 18 beschlossen, die Pflicht beginnt für jene SchülerInnen zu wirken, die die Pflichtschulzeit im Schuljahr 2016/17 beenden. Toleriert wird eine "Phase der Orientierung" von maximal vier Monaten – konkret bedeutet dies, dass alle Jugendlichen, die die Schulpflicht 2016/17 absolviert haben ab November 2017 eine Ausbildung oder Qualifizierung absolvieren müssen.


Ziele der Studie


Das Ziel der sozialwissenschaftlichen Studie ist einerseits eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation auf der Ebene Eltern, SchülerInnen und der Ebene der Sozialen Arbeit, Institutionen, Organisationen und Schulen. Andererseits sollen die Phasen der Umsetzung des Gesetzes mit möglichen Risiken, Chancen und Neuerungen aufgezeigt werden.


Lösungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit werden entwickelt, um unter Umständen neue oder erweiterte Handlungsfelder dieser herauszufiltern.


Eine weitere Chance dieses Projektes ist es, ein Gesetz bei der Umsetzung begleitend zu evaluieren. Die Ergebnisse dieser Forschung könnten daher für Institutionen, Organisationen, Politik und die Soziale Arbeit neue Erkenntnisse und Lösungsansätze aufzeigen.


Für die Studierenden bietet diese Forschung die Möglichkeit, eine Gesetzesumsetzung mit allen Risiken, Chancen und Möglichkeiten aus verschiedenen Blickwinkeln (Jugendliche, Eltern, LehrerInnen, Institutionen usw.) zu erforschen.


Bericht



Runtime
08/31/2017 – 06/29/2018
Status
finished