Die gesetzliche Regelung der Erwachsenenvertretung sieht vor, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung dabei zu unterstützen sind, ihre Angelegenheiten möglichst selbständig erledigen zu können. Es darf keine Erwachsenenvertretung tätig werden, wenn sich diese Menschen selbst vertreten können oder eine entsprechende Unterstützung erhalten. Das Gesetz zählt als Unterstützungsmöglichkeiten neben der Familie und anderen nahe stehenden Personen besonders Einrichtungen auf, die Soziale Arbeit leisten.
Die gesetzliche Veränderung weg von der Sachwalterschaft hin zu Förderung der Autonomie, der Selbstbestimmung und der Entscheidungsfreiheit von betroffenen Menschen wurde unter Mitgestaltung aller beteiligten Personen und Personengruppen in Form eines Dialoges entwickelt. Daher sollen auch im Zuge dieses Bachelorprojektes bereits bestehende Unterstützungsangebote aus Sicht der Nutzer*innen sowie aus Sicht der UnterstützerInnen beleuchtet werden, um die Rolle der Sozialen Arbeit in bereits bestehende Strukturen zu erkennen, aber auch um neue, noch erforderliche Handlungsmöglichkeiten für betroffenen Menschen sowie für die Soziale Arbeit zu entwickeln.