Seit der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist Selbstvertretung ein Bestandteil in den Behinderten- und Chancengleichheitsgesetzen der Länder. Das Projekt soll (anhand von Beispielen) der Frage nachgehen, wie weit diese Vorgabe in der Praxis der Behindertenarbeit (Wohnen, Tagesstruktur) auch gelebt wird, welche realen Gestaltungsmöglichkeiten und welche Ressourcen der Gestaltung sie haben. Darüber hinaus soll der Frage nachgegangen werden, ob der gewählte Top-down-Ansatz zur Etablierung partizipativer Strukturen geeignet ist oder ob es zumindest auch paralleler Entwicklungen Bottom-up (also seitens der Betroffenen) braucht.
Anhand einzelner Untersuchungen (Thesen) soll die Praxis in verschiedenen Organisationen analysiert werden, es soll aber auch auf theoretischer Ebene an den Grundlagen möglicher Implementation demokratischer Strukturen (vor dem Hintergrund einer nicht immer demokratischen Wirtschafts- und Gesellschaftssituation) gearbeitet werden; auch internationale Best-Practice-Beispiele sind erwünscht.
Die Erfahrung der drei ProjektleiterInnen und damit der Zugang zu den Einrichtungen, in denen sie arbeiten, als zu beforschendes Feld, wird zur Verfügung gestellt.