Selbstvertretung

Projekt Selbstvertretung

Seit der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist Selbstvertretung ein Bestandteil in den Behinderten- und Chancengleichheitsgesetzen der Länder. Das Projekt soll (anhand von Beispielen) der Frage nachgehen, wie weit diese Vorgabe in der Praxis der Behindertenarbeit (Wohnen, Tagesstruktur) auch gelebt wird, welche realen Gestaltungsmöglichkeiten und welche Ressourcen der Gestaltung sie haben. Darüber hinaus soll der Frage nachgegangen werden, ob der gewählte Top-down-Ansatz zur Etablierung partizipativer Strukturen geeignet ist oder ob es zumindest auch paralleler Entwicklungen Bottom-up (also seitens der Betroffenen) braucht.


Anhand einzelner Untersuchungen (Thesen) soll die Praxis in verschiedenen Organisationen analysiert werden, es soll aber auch auf theoretischer Ebene an den Grundlagen möglicher Implementation demokratischer Strukturen (vor dem Hintergrund einer nicht immer demokratischen Wirtschafts- und Gesellschaftssituation) gearbeitet werden; auch internationale Best-Practice-Beispiele sind erwünscht.


Die Erfahrung der drei ProjektleiterInnen und damit der Zugang zu den Einrichtungen, in denen sie arbeiten, als zu beforschendes Feld, wird zur Verfügung gestellt.


Projektendbericht

Seit der Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahre 2008, ist Selbstvertretung ein Bestandteil in den Behinderten- und Chancengleichheitsgesetzen der Länder. Das Projekt ging der Frage nach, wie weit diese Vorgabe in der Praxis der österreichischen Behindertenarbeit (Wohnen, Tagesstruktur) gelebt wird und welche Notwendigkeiten zur Etablierung partizipativer, demokratischer Strukturen daraus resultieren. Mit Blick auf aktuelle Ausgangslagen und mögliche Ziele von Selbstvertretung, näherten sich die Studierenden mittels Methoden der qualitativen Sozialforschung wie Literaturrecherche, Beobachtungen, Interviews etc. dem Diskurs. Im Zuge der Projektarbeit wurde deutlich, dass der Etablierung von Selbstvertretung bzw. der Möglichkeit von Selbstvertretung ein Verständnis von und eine Kenntnis über Selbstbestimmung vorangehen muss.

„Selbstbestimmung (= autonome Entscheidungsfindung) erfordert Information und ermöglicht die Erweiterung der jeweiligen räumlichen, zeitlichen und sozialen Kontexte.“ - diese im Projektverlauf entstandene Definition, bildet ein zentrales Ergebnis. Der Fokus im Forschungsprozess änderte sich dadurch auf Möglichkeiten von Selbstbestimmung in unterschiedlichen Kontexten.

Dabei wurde Selbstbestimmung aus Sicht der Bewohner*innen im teil- und vollbetreuten Wohnen und aus dem Blickwinkel von Entscheidungsträger*innen untersucht und die Wege von Mitbestimmung und Selbstbestimmung im Entscheidungsprozess für die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf und Zulassung zu Regel- oder integrativen Schulen beforscht. Die Divergenz im Selbst- und Fremdbild in einem Betreuungsverhältnis einer Tagesstruktur wurde analysiert, Demokratisierungsprozesse und Möglichkeiten der Selbstbestimmung im Maßnahmenvollzug wurden erkundet und Unterstützungsangebote von Frauen nach einem auffälligen Befund bei Pränataldiagnostik zur selbstbestimmten Entscheidungsfindung in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch, erschlossen. Die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung von Bewohner*innen in wetterbedingten Ausnahmezuständen haben den Forschungsgegenstand anlassbezogen auf den Katastrophenschutz ausgedehnt.

Zusammenfassend lässt sich erkennen, dass Nutzer*innen während Zuweisungsprozessen nach aktuellen Vorgaben der Behindertenrechtskonvention passend gefördert und unterstützt werden. Widersprüche ergaben sich bei den Grenzen von Selbstbestimmung in Bezug auf die Auswahl von Einrichtungen. Im Betreuungsprozess wurde deutlich, dass es Unterschiede in der Wahrnehmung von Selbstbestimmung der Klient*innen und Begleiter*innen gibt und Einschränkungen durch Beeinträchtigung und/oder Resignation die erfolgreiche Umsetzung von Zielprozessen und Selbstbestimmung in Einrichtungen beeinflussen. Als essentiell für die Wahrnehmung von Selbstbestimmung hat sich der Zugang zu Information und Beratungsleistungen dargestellt. Hinsichtlich der Wahlfreiheit in Bezug auf Diagnose von sonderpädagogischem Förderbedarf oder der Auswahl von Schulen, zeigte sich ein enormer Entwicklungsbedarf der Möglichkeiten von Selbst- und Mitbestimmung auf Seiten der Eltern und ihren Kindern. Ein der Selbstbestimmung förderliches Umfeld in Justizanstalten und den Nachsorgeeinrichtungen konnte nur rudimentär vorgefunden werden.

Die verschiedenen Forschungsarbeiten und deren Ergebnisse zeigen die Vielfalt der Handlungsfelder der Sozialen Arbeit auf und wo diese noch tätig werden muss bzw. mit ihrer Unterstützung die Selbstbestimmung von betroffenen Personen verbessern kann. 

Bachelorarbeiten

Kontakt

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Junior Researcher Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung
Department Soziales
Arbeitsplatz: B - Campus-Platz 1
M: +43/676/847 228 551
Laufzeit
31.08.2018 – 29.06.2019
Projektstatus
abgeschlossen
Beteiligte Institute, Gruppen und Zentren
Ilse Arlt Institut für Soziale Inklusionsforschung